Gehen Sie auf Entdeckungsreise durch die alten Thermen von Juvignac!
Dank seiner natürlich warmen Wasserquelle mit nachgewiesenen therapeutischen Eigenschaften konnte sich Juvignac ab Mitte des 19. Jahrhunderts für fast zehn Jahre zu einer anerkannten Thermalstadt entwickeln. Die Überreste dieser alten Thermen sind im Herzen des Parc des Thermes in Juvignac erhalten geblieben, den Ihr Reiseleiter Ihnen vorschlagen wird, zu entdecken.
Vergessen Sie Ihre Trinkflasche nicht, um vielleicht ein erfrischendes Souvenir mit nach Hause zu nehmen: Mineralwasser aus der Valadière-Quelle, das immer noch in der Gegend fließt.
Eintritt in das Gebäude der Thermen nicht inbegriffen
INFORMATIONEN
- Treffpunkt: 10 Minuten vorher an der Straßenbahnhaltestelle "Halles de la Paillade" (Linie 1) 26 rue de Bologne
- Freier Eintritt: Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, diplomierte Fremdenführer mit Ausweis, Inhaber der City Card.
- 1 Erwachsener in Begleitung von 1 oder maximal 2 Kindern unter 6 Jahren.
- Besuch für kleine oder große Hunde verboten, außer für Blindenführhunde.
Dank seiner natürlich warmen Wasserquelle mit nachgewiesenen therapeutischen Eigenschaften konnte sich Juvignac ab Mitte des 19. Jahrhunderts für fast zehn Jahre zu einer anerkannten Thermalstadt entwickeln. Die Überreste dieser alten Thermen sind im Herzen des Parc des Thermes in Juvignac erhalten geblieben, den Ihr Reiseleiter Ihnen vorschlagen wird, zu entdecken.
Vergessen Sie Ihre Trinkflasche nicht, um vielleicht ein erfrischendes Souvenir mit nach Hause zu nehmen: Mineralwasser aus der Valadière-Quelle, das immer noch in der Gegend fließt.
Eintritt in das Gebäude der Thermen nicht inbegriffen
INFORMATIONEN
- Treffpunkt: 10 Minuten vorher an der Straßenbahnhaltestelle "Halles de la Paillade" (Linie 1) 26 rue de Bologne
- Freier Eintritt: Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, diplomierte Fremdenführer mit Ausweis, Inhaber der City Card.
- 1 Erwachsener in Begleitung von 1 oder maximal 2 Kindern unter 6 Jahren.
- Besuch für kleine oder große Hunde verboten, außer für Blindenführhunde.